Besondere Wohnformen

Neben dem Wohnen in Mietwohnungen als Hauptmieter gibt es auch noch besondere Wohnformen, die meist auf eine Gruppe mit speziellen Bedürfnissen zugeschnitten sind, die besondere gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf.

Wenn diese volljährig sind, haben sie die Möglichkeit, entweder in vollständig selbstverantworteten oder teilweise selbstverantworteten Wohngemeinschaften zusammenzuleben. Damit erstreckt sich der heimrechtliche Schutz auch auf den Übergangsbereich zwischen eigener Häuslichkeit und stationärer Einrichtung auf ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die heimrechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb solcher Wohngemeinschaften sind im Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) geregelt. Vollständig selbstverantwortete Wohngemeinschaften unterliegen nicht dem Anwendungsbereich des WTPG.

Freigabevermerk

28.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung Aichwald
Seestraße 8
73773 Aichwald

Tel.: 0711 / 36 909 - 0
Fax: 0711 / 36 909 - 18
E-Mail: info@aichwald.de

Telefonische Kontaktzeiten:
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr

Für weitere Terminvereinbarungen:

Hier finden Sie den neuen Image-Film der Gemeinde Aichwald.

Zum Starten auf das Bild klicken.