
„Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“- Experten unter einem Dach vereint -
Der Gutachterausschuss
Durch den Zusammenschluss der Großen Kreisstädte Kirchheim unter Teck und Nürtingen, der Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), der Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie der Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen wurde der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen" mit Sitz in Nürtingen gegründet.
Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses gehören insbesondere:
- Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Die Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, über die Höhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust (zum Beispiel Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Die Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Baulandumlegungsgebieten
- Die Erstellung von Berichten und Statistiken über die Situation des Grundstücksmarkts in den Verbandsgemeinden
Die wichtigsten Eckdaten zum Zweckverband:
- Verbandssitz:Nürtingen
- Verbandsgründung:01.07.2021
- Verbandsversammlung:Die Verbandsversammlung besteht aus 35 Vertretern der Verbandsgemeinden. Sie hat die Aufgabe, grundsätzliche Entscheidungen für den Zweckverband zu treffen (Änderung der Satzung, Feststellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen).
- Verbandsvorsitzender:Der Verbandsvorsitzende sowie zwei Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.Der Vorsitz wird derzeit vom Verbandsvorsitzenden, Herrn Oberbürgermeister Dr. Johannes Fridrich, Nür-tingen, ausgeführt. Stellvertreter sind Bürgermeister Matthias Bäcker, Neuffen, sowie Bürgermeister Simon Schmid, Baltmannsweiler.
- Leiter Geschäftsstelle:
Der Verband wird von einem Geschäftsführer geleitet. Derzeitiger Leiter der Geschäftsstelle ist Reiner Völlm.
Aktuelles
Information zu den neuen Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022
Pressemitteilung vom 27.06.2022 Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ informiert: Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte für die Verbandsstädte und Verbandsgemeinden Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen und die Bodenrichtwertzonen neu festgelegt. Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 Abs. 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Abs. 2 ImmoWertV) vorliegen.Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Die Bodenrichtwertkarten mit den Bodenrichtwerten sind im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw einsehbar. Dazu geben Sie bitte die Objektadresse oder Flurstücknummer ein. Um die Bodenrichtwertnummer zu erfahren, klicken Sie bitte auf den Pfeil neben dem "Bodenrichtwert pro m²". Ebenso stehen die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2022 auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschusses unter www.gutachterausschuss-lkes.de/leistungen/bodenrichtwerte zur Verfügung.
Weitere Informationen zum neuen Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen" können Sie der neuen Website entnehmen.