Landesfamilienpass
Gutscheinhefte für 2025 ab sofort erhältlich
Ab sofort sind die Gutscheinhefte zum Landesfamilienpass für das Kalenderjahr 2025 im Einwohnermeldeamt des Aichwalder Rathaus gegen Vorlage des Landesfamilienpasses, erhältlich.
Berechtigt sind:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Alle weiteren zahlreichen Vergünstigungen für den Besuch von Freizeiteinrichtungen und sonstigen Museen können Sie dem Gutscheinheft entnehmen oder auf der Internetseite www.sozialministerium-bw.de nachlesen.
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarten erhalten Sie auf Antrag beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Aichwald, Seestraße 8.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter der Telefonnummer 0711 36 909 0.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument